Kulturstrategie Lustenau 2030

Laufzeit: 09/2022 – 04/2024
Auftraggeber: Marktgemeinde Lustenau

Im Jahr 2009 wurde ein Kulturleitbild im Auftrag der Marktgemeinde Lustenau veröffentlicht. Erstellt wurde es von Winfried Nussbaummüller, Kunsthistoriker, Kurator und seit 2012 Leiter der Kulturabteilung des Landes Vorarlberg. Ziel des Leitbilds war die Formulierung eines möglichst allgemein verständlichen Grundsatzpapiers, mit dem kulturelle Werte der Marktgemeinde verankert, das kulturelle Selbstverständnis geschärft und ein Kulturkonzept entwickelt werden sollten – vor allem basierend auf über 60 Gesprächen mit Personen, die das künstlerische und kulturelle Leben Lustenaus geprägt haben (und teilweise nach wie vor prägen). In 14 Kapiteln werden verschiedenen Themen wie „Architektur und Baukultur“, „Jugend“ oder „Musik und Liedgut“ beschrieben, wobei die kurzen Texte immer wieder mit Zielvorstellungen und Maßnahmenvorschlägen durchsetzt sind.

13 Jahre sind seit der Veröffentlichung dieses Kulturleitbilds vergangen. Es ist an der Zeit, sich an eine Reflexion der Inhalte zu machen. Die Marktgemeinde Lustenau beabsichtigt, in einem zwei Jahre dauernden partizipativen Prozess mit Start im Herbst 2022 eine zukunftsweisende Aktualisierung des Leitbilds vorzunehmen. Wichtig wird dabei sein, nicht nur ein allgemein gehaltenes Leitbild zu verfassen, sondern eine Kulturstrategie zu entwickeln, die als tragfähige Grundlage für das kulturpolitische Handeln der Marktgemeinde Lustenau für die nächsten ca. 10 Jahre dienen kann. In einem schlanken und kostenschonenden Prozess soll unter Beteiligung der Akteurinnen und Akteure aus dem Kunst- und Kulturbereich und darüber hinaus an einer gemeinsamen Vision, Leitzielen und Maßnahmen für die kulturelle Zukunft Lustenaus gearbeitet werden. Die Ergebnisse des Prozesses sollen in ansprechender Form verschriftlicht und veröffentlicht werden.

Im Zuge des Prozesses sollen verschiedene Fragestellungen beantwortet werden:

  • Für was steht Lustenau in kultureller Hinsicht? Wie sieht die kulturelle Wahrnehmung aus?
  • Wo liegen besondere Stärken im Kunst- und Kulturbereich? Und wo Schwächen? Wo wird aktueller Handlungsbedarf im Kunst- und Kulturbereich gesehen? Welche weißen Flecken könnten strategisch entwickelt werden?
  • Welche Rolle kommt dem Kulturamt (zwischen Veranstalten und Verwalten) sowie den gemeindeeigenen Räumlichkeiten zu?
  • Inwieweit sollen bestehende Förderprozesse verändert werden (Leitlinien, Kriterien, Transparenz, Förderschienen, Fair Pay, ..)?
  • Welche Themen und Handlungsfelder sollen zukünftig vertieft betrachtet werden (z. B. Raum und Leerstand, Klimaschutz und Kultur, kulturelle Teilhabe, Inklusion im Kunst- und Kulturbereich, Baukultur und kulturelles Erbe, zeitgenössische Kunst, …)?
  • Welche Schlüsse lassen sich mit Blick auf den öffentlichen Aufritt, Zielgruppen oder Organisationsstrukturen ziehen?
  • Welche Ziele sollen im Kunst- und Kulturbereich in den nächsten zehn Jahren besonders verfolgt werden? Und welche Maßnahmen können zur Erreichung der Ziele empfohlen werden?

Der gesamte Prozess läuft über 20 Monate und besteht aus drei Phasen, die teilweise ineinander übergreifen:

  • Phase 1: Planung und Vorbereitung, September 2022 bis März 2023
  • Phase 2: Partizipation und Diskussion, Oktober 2022 bis März 2024
  • Phase 3: Abstimmung und Entscheidung, November 2023 bis April 2024