Laufzeit: 05/2025 – 06/2026
Auftraggeber: Amt der Vorarlberger Landesregierung – Kulturabteilung
Im aktuellen Arbeitsprogramm der Vorarlberger Landesregierung ist im Kapitel 4.5 „Kultur leben und erleben im ganzen Land“ eine Evaluierung der Förderinstrumente der Kulturabteilung vorgesehen: „Ein Evaluierungsprozess soll die Förderinstrumente an aktuelle Bedürfnisse anpassen und Empfehlungen zur Aktualisierung entwickeln. Dabei werden Veränderungen in der Kunst- und Kulturlandschaft sowie in den einzelnen Sparten berücksichtigt.“
In einer Leistungsvereinbarung zwischen Kulturabteilung und zuständiger Landesrätin wurde vereinbart, dass dieser Prozess 2025 starten und in der ersten Jahreshälfte 2026 abgeschlossen sein soll. Darauf basierend werden in der Leistungsbeschreibung folgende Ziele des Evaluierungsprozesses angeführt:
- Überprüfung der Förderinstrumente der Kulturabteilung auf ihre Passgenauigkeit im Hinblick auf kulturstrategische Zielsetzungen (mit Bezugnahme auf die Kulturstrategie 2016 sowie deren Update von 2023).
- Überarbeitung der spartenbezogenen Leitlinien, die im Dokument „Interner Leitfaden zur Arbeit in den Kunstkommissionen des Landes Vorarlberg“ publiziert sind und die Förderpraxis der jeweils durch eine Kunstkommission vertretenen Sparten (Bildende und Angewandte Kunst, Fotografie und neue Medien; Literatur; Musik; Darstellende Kunst; Film; Kunst und Bau; Landeskunde), Informationen zu Art und Gegenstand förderwürdiger künstlerischer Leistungen sowie teilweise die dafür vorgesehenen Förderkorridore beinhalten.
- Miteinbeziehung von Förderinstrumenten, für die keine Beurteilung durch eine der Kunstkommissionen vorgesehen ist und die teilweise über eigene Förderrichtlinien geregelt sind, insbesondere Förderungen von Verbänden, verbandsähnlichen Strukturen und Interessensvertretungen, Förderungen von Kulturinitiativen und spartenübergreifenden Kulturanbietern, Förderungen in den Bereichen Denkmalpflege und bauliche Kulturgüter, Filmförderung im Bereich Kultur – Wirtschaft – Tourismus sowie Förderungen im Bereich Kinderkultur und Jugendkultur.
- Erarbeitung von Empfehlungen zur Aktualisierung der Förderinstrumente der Kulturabteilung.
Der Evaluierungsprozess soll dabei vor allem auf die Arbeit der laut Kulturförderungsgesetz eingerichteten Kunstkommissionen und ihre Aufgabe, die Landesregierung aus Experten- und Expertinnenperspektive in Fragen der kunst- und kulturbezogenen Einzelförderungen zu beraten, fokussieren. Neben den Kunstkommissionen kommt dem ehrenamtlich bestellten Kulturbeirat des Landes, dem Kultur- und Bildungsausschuss des Vorarlberger Landtags, der Vorarlberger Landesregierung sowie der zuständigen Landesrätin eine wichtige Rolle im Evaluierungsprozess zu.
Im Rahmen des Projekts führt LIquA folgende Tätigkeiten durch:
- Strukturelle Unterstützung bei der Planung des Gesamtprozesses (Phasen, Ziele und Methoden)
- Wahrung der Neutralität als unabhängige Instanz und vermittelnde Moderation zwischen unterschiedlichen Interessensgruppen.
- Gewährleistung der Beteiligung der unterschiedlichen Akteur:innen.
- Methodische Unterstützung (Workshops, Fokusgruppen …).
- Dokumentation und Auswertung von Zwischenständen, verständliche Aufbereitung von Ergebnissen sowie textliche Verdichtung.
- Inhaltliche Unterstützung durch Einbringung externer Perspektiven, Recherche von Best Practices sowie kritisches Feedback.